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Einlagensicherung in Österreich: Was geschützt ist

Stand 13. Okt. 2026 · Geprüft von der Redaktion Sparpuls

Wie viel Geld ist bei einer Bankpleite geschützt?

Geschützt sind 100.000 €[1] je Person und Kreditinstitut[2]. Das ist die gesetzliche Obergrenze der EinlagensicherungGesetzlicher Schutz deiner Einlagen, falls eine Bank ausfällt. In der EU gilt er bis 100.000 € pro Person und Bank, Länder ohne Euro legen den Betrag in ihrer eigenen Währung fest.Mehr im Ratgeber: Bundesschatz: Zinsen, KESt, Sicherheit und Kauf. Was du darüber hinaus bei derselben Bank hast, ist im Regelfall nicht gedeckt.

Die Einlagensicherung springt ein, wenn du nicht mehr an dein Guthaben kommst: wenn die FMA der Bank den Geschäftsbetrieb untersagt, ein Gericht den Konkurs eröffnet oder die Geschäftsaufsicht anordnet[3]. Das ist kein theoretischer Fall. Laut Rechnungshof gab es zwischen 2020 und 2022 vier Sicherungsfälle in Österreich[4].

Gilt die Grenze pro Konto, pro Person oder pro Bank?

Die Grenze gilt pro Person und pro Bank, nicht pro Konto. Wie viele Konten oder Sparbücher du bei derselben Bank hast, spielt keine Rolle[3]. Girokonto, Tagesgeld, Sparbuch und Festgeld bei derselben Bank zählen also zusammen. Bei einer anderen Bank gilt die Grenze noch einmal eigens.

Maßgeblich ist das Kreditinstitut mit seiner österreichischen Konzession, nicht wem es gehört[3]. Für dich heißt das: Entscheidend ist, bei welchem Kreditinstitut dein Geld rechtlich liegt.

Was gilt bei einem Gemeinschaftskonto?

Beim Gemeinschaftskonto gilt die Grenze für jeden Inhaber eigens. Das Gesetz zählt bei einem Gemeinschaftskonto jeden Inhaber als Einleger[2]. Voraussetzung ist, dass alle Inhaber legitimiert sind[3].

Das Guthaben wird grundsätzlich zu gleichen Teilen auf die Inhaber aufgeteilt[3]. Wollt ihr eine andere Aufteilung, könnt ihr sie der Bank vor einem Sicherungsfall schriftlich mitteilen[3]. Diese Aufteilung gilt nur im Sicherungsfall und ändert nichts daran, wer im Alltag über das Konto verfügen darf.

Welche Einlagen sind geschützt und welche nicht?

Geschützt sind Guthaben auf Konten und Sparbüchern, verzinst oder unverzinst: Girokonto, Gehaltskonto, Sparkonto, Sparbuch und Festgeld[3]. Auch Guthaben in fremder Währung zählen dazu, ausgezahlt wird aber in Euro[5].

Beim Sparbuch gilt: Geschützt sind nur legitimierte Sparbücher[6]. Im Sicherungsfall musst du das Sparbuch vorlegen und ein vereinbartes Losungswort nennen[3].

Auch Firmengelder sind geschützt: Einlagen von Personengesellschaften, GmbH und AG, Eigentümergemeinschaften und Vereinen[3]. Nicht geschützt sind Einlagen von Banken und institutionellen Anlegern, etwa Versicherungen, sowie Einlagen der öffentlichen Hand[3].

  • Wertpapiere: nicht von der Einlagensicherung erfasst, sie bleiben dein Eigentum und liegen bei der Bank nur im Depot[3]. Kann die Bank verwahrte Wertpapiere pflichtwidrig nicht zurückgeben, kommt stattdessen die Anlegerentschädigung in Frage[3].
  • Anleihen, Zertifikate und Kassenobligationen der Bank selbst: keine Einlagen und nicht gesichert[6].
  • Guthaben, die nicht zum Nennwert rückzahlbar sind: laut Gesetz keine Einlagen[2].

Der Bundesschatz ist keine Einlage bei einer Bank; was für ihn gilt, steht im Ratgeber zum Bundesschatz.

Wann ist mehr als die Grenze geschützt?

Bis zu 500.000 € sind geschützt, wenn das Geld aus bestimmten Anlässen stammt und erst kurz auf dem Konto liegt[7]. Das Gesetz nennt das zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen. Das Geld muss aus einem dieser Anlässe stammen:

  • Immobiliengeschäfte mit einer privat genutzten Wohnimmobilie[7]
  • Lebensereignisse mit gesetzlich vorgesehenem sozialem Zweck, etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod[7]
  • Versicherungsleistungen oder Entschädigungen für Körperschäden aus Straftaten oder für eine falsche strafrechtliche Verurteilung[7]

Der Sicherungsfall muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Gutschrift eintreten[7]. Der höhere Schutz kommt nicht automatisch: Du musst ihn innerhalb von zwölf Monaten nach dem Sicherungsfall bei der Sicherungseinrichtung beantragen[5] und nachweisen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind[3].

Wie schnell bekommst du dein Geld zurück?

Die Sicherungseinrichtung muss gedeckte Einlagen innerhalb von sieben Arbeitstagen nach dem Sicherungsfall erstatten[5]. Einen Antrag brauchst du dafür nicht[5]. Die ESA verlangt aber die IBAN des Kontos, auf das sie auszahlen soll[3].

Zinsen, die bis zum Tag des Sicherungsfalls aufgelaufen, aber noch nicht gutgeschrieben sind, werden mit erstattet, solange die Höchstsumme nicht überschritten wird[5]. Länger dauern kann es etwa, wenn dein Anspruch strittig ist, das Guthaben Gegenstand eines Rechtsstreits ist oder eine Treuhandschaft vorliegt[3].

Welche Sicherungseinrichtung ist für deine Bank zuständig?

In Österreich gibt es drei Sicherungseinrichtungen[4]. Welche zuständig ist, hängt von der Bankengruppe ab:

  • Einlagensicherung AUSTRIA (ESA): Privatbanken, Volksbanken und Hypobanken[3]
  • Sparkassen-Haftungs GmbH: Kreditinstitute der Sparkassengruppe[3]
  • Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS): Raiffeisenbanken, seit 29. November 2021[6]

Die ÖRS ist laut Raiffeisen für die weit überwiegende Anzahl der Raiffeisenbanken zuständig, nicht für jede einzelne[6]. Grenze und Auszahlungsfrist stehen im ESAEG und gelten für jede Sicherungseinrichtung[5]. Eine Bank, die keiner der Einrichtungen angehört, verliert ihre Konzession zur Annahme von Einlagen[3].

Was gilt bei einer Bank aus einem anderen EU-Land?

Bei einer Bank aus einem anderen EU-Land schützt die Einlagensicherung ihres Sitzstaats, auch wenn sie in Österreich eine Filiale hat[3]. Die Regeln sind in der ganzen EU dieselben[3]. Im Euroraum gilt dieselbe Grenze je Person und Bank[3].

Unterschiede gibt es bei Währung und Ablauf: In EU-Ländern ohne Euro sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen kann die Grenze in Landeswährung umgerechnet werden[3]. Auch wie ausgezahlt wird, kann von Land zu Land verschieden sein[3].

Im Sparpuls-Vergleich steht bei jeder Bank, welche Einlagensicherung zuständig ist, etwa im Tagesgeld-Vergleich und im Festgeld-Vergleich.

Was heißt das für dein Erspartes?

Über 100.000 €[1] bei einer Bank ist dein Geld im Regelfall nicht mehr von der Einlagensicherung gedeckt[2]. Den Teil darüber müsstest du im Insolvenzverfahren der Bank als Forderung geltend machen[6]. Wer das vermeiden will, verteilt größere Beträge auf mehrere Banken, denn die Grenze gilt je Kreditinstitut[3].

Dabei zählt das Kreditinstitut mit Konzession, nicht der Name, unter dem ein Angebot auftritt[3]. Prüfe darum bei jedem Angebot, welche Bank dahintersteht und welche Sicherungseinrichtung zuständig ist. Angebote mit diesen Angaben findest du unter Tagesgeld, Festgeld und Sparbuch.

Aktuell vorne: Festgeld, 1 Jahr, 10.000 €

1
BigbankBigbank Festgeld (Zinsauszahlung bei Fälligkeit)Platz 1
  • EinlagensicherungGesetzlicher Schutz deiner Einlagen, falls eine Bank ausfällt. In der EU gilt er bis 100.000 € pro Person und Bank, Länder ohne Euro legen den Betrag in ihrer eigenen Währung fest.Mehr im Ratgeber: Bundesschatz: Zinsen, KESt, Sicherheit und Kauf
  • E1kvBeilage zur Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge. Dort gibst du Zinsen an, von denen keine KESt abgezogen wurde, zum Beispiel bei ausländischen Banken.Mehr im Ratgeber: Wie viel KESt auf Zinsen? Satz, Abzug und Steuererklärung
  • Geprüft 26. Okt.

Quelle

3,50 %p.a.
262,50 €NettoertragDer Zinsertrag nach Abzug der Steuern und Gebühren. Das ist der Betrag, der dir am Ende bleibt, und nach ihm reihen wir die Angebote.Mehr im Ratgeber: Frugalismus: Was dahintersteckt und was Sparen leistet
2
Banca SistemaFestgeldPlatz 2
  • EinlagensicherungGesetzlicher Schutz deiner Einlagen, falls eine Bank ausfällt. In der EU gilt er bis 100.000 € pro Person und Bank, Länder ohne Euro legen den Betrag in ihrer eigenen Währung fest.Mehr im Ratgeber: Bundesschatz: Zinsen, KESt, Sicherheit und Kauf
  • E1kvBeilage zur Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge. Dort gibst du Zinsen an, von denen keine KESt abgezogen wurde, zum Beispiel bei ausländischen Banken.Mehr im Ratgeber: Wie viel KESt auf Zinsen? Satz, Abzug und Steuererklärung
  • über Raisin
  • Geprüft 26. Okt.

Quelle

3,45 %p.a.
258,75 €NettoertragDer Zinsertrag nach Abzug der Steuern und Gebühren. Das ist der Betrag, der dir am Ende bleibt, und nach ihm reihen wir die Angebote.Mehr im Ratgeber: Frugalismus: Was dahintersteckt und was Sparen leistet
3
Urbo BankasFestgeldPlatz 3
  • EinlagensicherungGesetzlicher Schutz deiner Einlagen, falls eine Bank ausfällt. In der EU gilt er bis 100.000 € pro Person und Bank, Länder ohne Euro legen den Betrag in ihrer eigenen Währung fest.Mehr im Ratgeber: Bundesschatz: Zinsen, KESt, Sicherheit und Kauf
  • E1kvBeilage zur Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge. Dort gibst du Zinsen an, von denen keine KESt abgezogen wurde, zum Beispiel bei ausländischen Banken.Mehr im Ratgeber: Wie viel KESt auf Zinsen? Satz, Abzug und Steuererklärung
  • über Raisin
  • Geprüft 26. Okt.

Quelle

3,40 %p.a.
255,00 €NettoertragDer Zinsertrag nach Abzug der Steuern und Gebühren. Das ist der Betrag, der dir am Ende bleibt, und nach ihm reihen wir die Angebote.Mehr im Ratgeber: Frugalismus: Was dahintersteckt und was Sparen leistet
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Häufige Fragen

Ist Festgeld von der Einlagensicherung geschützt?

Ja. Festgeld zählt wie Girokonto und Sparbuch zu den gesicherten Guthaben, bis zu 100.000 € pro Person und Bank.[3]

Ist ein Sparbuch geschützt?

Ja, wenn es legitimiert ist. Im Sicherungsfall musst du das Sparbuch vorlegen.[6]

Gilt die Einlagensicherung auch bei Raiffeisen und Sparkassen?

Ja. Sparkassen sind über die Sparkassen-Haftungs GmbH gesichert, Raiffeisenbanken über die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung. Beide ersetzen die Mitgliedschaft bei der ESA.[3]

Muss ich österreichischer Staatsbürger sein, um geschützt zu sein?

Nein. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.[3]

Sind auch die Zinsen geschützt?

Ja. Zinsen, die bis zum Tag des Sicherungsfalls aufgelaufen sind, werden mit erstattet, solange die Höchstsumme nicht überschritten wird.[5]

Was passiert mit Geld über der Grenze?

Den Teil über der Grenze musst du im Insolvenzverfahren der Bank als Forderung geltend machen. Die Einlagensicherung zahlt ihn nicht aus.[6]

Quellen

  1. Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA), Stand 8. Okt. 2026
  2. ESAEG § 7, RIS, abgerufen am 12. Okt. 2026
  3. Einlagensicherung, Einlagensicherung AUSTRIA, abgerufen am 12. Okt. 2026
  4. Presseinformation Einlagensicherung, Rechnungshof, abgerufen am 12. Okt. 2026
  5. ESAEG § 13, RIS, abgerufen am 12. Okt. 2026
  6. Einlagensicherung der Raiffeisen Bankengruppe, Raiffeisen, abgerufen am 12. Okt. 2026
  7. ESAEG § 12, RIS, abgerufen am 12. Okt. 2026

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